AGB

1. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen

1.1 Die Erstellung von Bildern, das Versenden und die digitale Übertragung von Bildern sowie die Vergabe von Bildlizenzen durch
TA Pictures erfolgt auschließlich unter diesen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt).
1.2 Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
1.3 Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt und sind auch dann kein Bestandteil des Vertrags, selbst wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Der Vertragspartner (auch bezeichnet als "Auftraggeber") ist jene Person, die den Fotografen mit der Erstellung von Bildern beauftragt, Bilder aus dem Archiv anfordert oder Lizenzen für die Nutzung von Bildern erhält.
1.5 „Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)


2. Auftragsarbeiten und Honorare

2.1 Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Fotografen ungehinderten Zugang zu den Orten und Objekten zu gewähren, die fotografiert werden sollen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, bei Aufnahmen von Personen, Orten oder Gegenständen, bei denen fremde Urheberrechte, Eigentums- und Hausrechte oder andere Rechte Dritter bestehen, die erforderlichen Zustimmungen oder Freigabeerklärungen der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Diese Zustimmungen oder Freigabeerklärungen müssen sich auch auf die Verwendung der Bilder durch den Fotografen und/oder durch Dritte erstrecken, denen der Fotograf Nutzungsrechte gewährt oder auf die er solche Rechte überträgt.
2.3 Wenn der Fotograf auf einer Baustelle oder einem Ort fotografiert, an dem eine erhöhte Unfallgefahr besteht oder erhöhte gesundheitliche Risiken nicht auszuschließen sind, muss der Auftraggeber sicherstellen, dass angemessene Schutzmaßnahmen getroffen werden. Für Schäden, die dem Fotografen aufgrund fehlender Schutzmaßnahmen oder Verstößen gegen behördliche oder gesetzliche Schutzvorschriften entstehen, haftet der Auftraggeber.
2.4 Kann aus Gründen wie schlechtem Wetter, unvorhergesehenen Ereignissen vor Ort oder anderen Umständen ein vereinbarter Aufnahmetermin nicht stattfinden oder nicht vollständig durchgeführt werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Fotografen rechtzeitig darüber zu informieren und diesem Gelegenheit zu geben, die Aufnahmen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Der Fotograf hat in diesem Fall auch einen Anspruch auf ein Ausfallhonorar gemäß Ziffer 2.6.
2.5 Etwaige Beanstandungen bezüglich des Inhalts, der Qualität oder des Zustands des gelieferten Bildmaterials sind binnen zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Sollte dies nicht erfolgen, wird das Bildmaterial als ordnungsgemäß und vertragsgemäß zugestellt betrachtet.
2.6 Bei Ausfall eines Aufnahmetermins, ist der Fotograf berechtigt, ein Ausfallhonorar geltend zu machen, es sei denn, der Ausfall ist alleine vom Fotografen zu verantworten. Ist ein Pauschalhonorar vereinbart, erhält der Fotograf ein Ausfallhonorar von 100% des vereinbarten Pauschalhonorars bei einer Absage binnen 24 Stunden vor Beginn des Aufnahmetermins, und ein Ausfallhonorar von 50% bei einer Absage binnen 25 bis 72 Stunden vor Beginn des Aufnahmetermins. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf ein Ausfallhonorar von 100% des vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes, sofern eine Absage binnen 24 Stunden vor Beginn des Aufnahmetermins erfolgt, und ein Ausfallhonorar von 50%, sofern eine Absage binnen 25 bis 72 Stunden vor Beginn des Aufnahmetermins erfolgt.
2.7 Die ausgewiesenen Preise enthalten keine Umsatzsteuer, da TA Pictures als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG tätig ist und daher von der Umsatzsteuer befreit ist.


3. Nutzungsrechte und Rechte Dritter

3.1 Die Bilder bleiben stets Eigentum des Fotografen und der Auftraggeber erwirbt lediglich einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Nutzungsrechte im vertraglich festgelegten Umfang. Eingeräumt werden grundsätzlich nur urheberrechtliche Nutzungsrechte an den Bildern. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Gelieferte bzw. elektronisch übermittelte Bilder bleiben stets Eigentum des Fotografen.
3.2 Für jede Nutzung sind Nutzungsrechte einzuholen. Jede Nutzung der Bilder ist honorarpflichtig. Die nach dem Vertrag einzuräumenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.
3.3 Die Umgestaltung und/oder Bearbeitung von Bildern (z.B. Montage, Beschneidung, Kolorierung) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen und ist ansonsten nicht zulässig.
3.4 Die Weitergabe von Bildern an Dritte und die Übertragung/Unterlizenzierung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte auf/an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt auch für die Übermittlung von Bildern an Verlage oder für die Teilnahme an Wettbewerben. Der Fotograf kann die Zustimmung zur Nutzung an Dritte von der Zahlung eines angemessenen Honorars abhängig machen.
3.5 Bei Auftragsproduktionen bleibt der Fotograf, ungeachtet des Umfangs der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte, berechtigt, die Bilder ohne jede inhaltliche, zeitliche oder räumliche Limitierung für alle in Betracht kommenden Zwecke selbst zu verwerten.
3.6 Bei jeder Bildnutzung ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. Die Urhebernennung lautet: © TA Pictures.
3.7 Der Fotograf räumt dem Auftraggeber nur Nutzungsrechte am fotografischen Urheberrecht ein. Der Auftraggeber ist dabei in der Pflicht, sämtliche Persönlichkeits-, Datenschutz-, Urheber-, Marken-, Eigentums-, Haus- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen oder von Inhabern der Rechte an abgebildeten Örtlichkeiten und Objekten, wie z.B. Gebäuden, Gegenständen, künstlerischen Gestaltungen, Dekorationen, Namen und Marken, zu beachten. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, die notwendigen Einwilligungen und Freigabeerklärungen Dritter bei den jeweils Berechtigten selbst einzuholen, um eine rechtskonforme Nutzung zu gewährleisten. Die Einwilligungen oder Freigabeerklärungen müssen sich auch auf die Verwertung der Bilder durch den Fotografen erstrecken, ebenso wie in die Nutzung durch Dritte, denen der Fotograf Nutzungsrechte einräumt oder auf die er solche Rechte überträgt.
3.8 Der Auftraggeber hat den Fotografen von allen Ansprüchen einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung freizustellen, die aus einer Verletzung der Verpflichtung gemäß Ziffer 3.7 resultieren.


4. Haftung

4.1 Der Fotograf übernimmt nur Haftung für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4.2 Der Fotograf haftet nicht für Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die Rechtmäßigkeit der Nutzung im Hinblick auf Wettbewerbs- und Markenrecht.


5. Vertragsstrafe

5.1 Bei schuldhafter unberechtigter Nutzung durch den Auftraggeber, d.h. ohne Einholung der Nutzungsrechte beim Fotografen erfolgter Nutzung eines Bildes oder Umgestaltung und/oder Bearbeitung (Ziffer 3.3), Weitergabe an Dritte oder Übertragung/Unterlizenzierung von Nutzungsrechten auf/an Dritte (Ziffer 3.4) ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 500% des gesamten vereinbarten Honorars für jeden Fall zu fordern, d.h. für jede verwirklichte unberechtigte Nutzung, wobei die Nutzung nur eines Bildes und die Verwirklichung nur einer Nutzungshandlung ausreichend ist.
5.2 Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.


6. Schlussbestimmungen
6.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
6.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


Stand 01.01.2023 TA Pictures